Hallo,

wir haben im Oktober 2018 ein Fohlen gekauft. Kaufvertrag etc natürlich eingehalten ... Kaufpreis 600 Euro.. Anzahlung war 200 Euro und bei Abholung ende Februar/ Anfang März 2019 sollte der Restbetrag beglichen werden was wir aber schon bereits Ende Dezember 2018 taten.

Anfang März holten wir dann den kleinen wie vereinbart ab. Der Equidenpasss wollte die Verkäuferin nachreichen nach erhalt. Nach einigem warten und mehrfachen erinnern kamen immer ausreden etc.

Nach Rücksprache mit dem Pferdezucht Verband hatte die Dame nie den Pass beantragt...

Sie hatte uns von Anfang an belogen.

Nun haben wir natürlich alles selbst in die Wege geleitet und ich habe der Verkäuferin mitgeteilt das ja eigentlich im Kaufpreis das chippen, der Equidenpasss usw enthalten waren. Da wir das aber nun selbst machen mussten weil sie uns dahingehend belog und immer wieder neue Gründe dargelegt wurden warum alles noch nicht erfüllt wurde, machten wir ihr den Vorschlag einen kleinen Teil des Kaufpreises zu erstatten da wir die extra kosten nun tragen mussten.

Die Dame war dann sofort beleidigt und möchte den Kaufpreis erstatten und den kleinen wieder holen und drohte das sie sich erkundigen möchte ob sie das Pferdchen zurück bekommen kann .

Meine Frau hat natürlich nun etwas "Panik" das sie da in irgendeiner Form Recht bekommt...

Wie seht ihr das ?

Für eure Antworten danke ich im voraus