Tag auch,

mein Landgeber hat gerade erstmalig seit Abschluss des Erbbaurechtsvertrages im Oktober 1994 den Erbbauzins erhöht. Die Voraussetzungen für die vertraglich vereinbarte Anpassung (Veränderung des Indexes um mindestens 10 Prozent) waren bereits vor 2008 erreicht. Soweit mag das stimmen. Vielleicht habe ich sogar bisher Glück gehabt. Nun folgt seine Berechnung des neuen Erbbauzinses: Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) Basis 2005 - 100

Oktober 2008 = 107,0 Oktober 1998 = 90,3

Veränderungsrate = (107,0:90,3x100) - 100 = 18,5 %

Neben dieser Erhöhung fordert er den Steigerungsbetrag für die Jahre 10/2008-10/2009 sowie 10/2009-10/2010 nach.

Nun frage ich mich, ob diese Steigerungsrate statthaft ist und ob er nachfordern darf?

Der Vertrag hat übrigens keine automatische Anpassungsklausel.....

Danke soweit