Wer trägt vor Gericht die Beweislast für eine gefälschte Unterschrift, die Firma zu deren Gunsten oder die Person, zu deren Ungunsten die Unterschrift war/ist?
Es geht darum, dass ich eine Mahnung von einer Firma bekam,mit der ich nichts zu tun hatte. Nach Recherche habe ich heraus gefunden, dass mein inzwischen verstorbener, vorher von mir geschiedener Mann, meine Unterschrift gefälscht haben muss. Aber noch zur Zeit unserer Ehe.Da es sich um eine größere Summe handelt nehme ich mal an, dass die Firma das gerichtlich klären will. Wer muss nun beweisen woher die Unterschrift stammt? Ich, die Beklagte oder die Firma als Kläger? Der Typ hatte das schon des öfteren getan. Übrigens kommt mir bitte nicht mit Rechtsanwalt oder so.
Betrug,
Gericht