Wenn überhaupt, dann ist das eine zwei, maximal eine drei.
Dein "Problem" sind eher die kurzen Haare, bei denen die Ohren natürlich besonders ins Auge fallen.
Ich würde das nicht als behandlungsürdig einstufen.
Wenn überhaupt, dann ist das eine zwei, maximal eine drei.
Dein "Problem" sind eher die kurzen Haare, bei denen die Ohren natürlich besonders ins Auge fallen.
Ich würde das nicht als behandlungsürdig einstufen.