Hallo , ich habe folgendes Problem , Mein Sohn ( 20 Jahre ) studiert in Göttingen Lehramt für Sprachen , und bekommt auch Augenscheinlich Bafög und von mir auch noch Unterhalt ! - da ich von dem Bafögamt bis heute keine Bescheide gesehen habe - würde mich mal interessieren , ob mir mein Sohn diese nicht vorlegen muss ? . Weiß da jemand etwas genaues drüber - bevor ich jetzt wieder meinen Rechtsanwalt wieder in Gang setze , und kann mir in dieser Rechtsfrage mal weiterhelfen ? . Danke