Hallo Lukas,
Du hast alles richtig zitiert und es stimmt. Lass Dich nicht von den anderen Kommentarschreibern, die sogenannten Trolls, beeinflussen (falls man Dich überhaupt beinflussen kann :-).
Ich war selber Polizist. Als uns der Innendienstleiter 1978 in die Schulungsraum zitierte und uns Polizeischüler informierte, dass wir eine Diensthaftpflicht abzuschliessen hätten, machte sich niemand von uns Gedanken darüber. Wie auch, wir waren ja unwissend.
Erst über 25 Jahre später, als ich mich der Gesamtmaterie beschäftigte, stellte ich fest, dass das Staatshaftungsgesetz von den Alliierten Besatzungsmächten 1982 aufgehoben wurde. Somit haftete jeder sogenannte Beamte privatrechtlich gem. §§ 823, 839 BGB.
Dies wurde erst relevant, als 1990 der Art. 23 (Geltungsbereich) im Grundgestz von den Allierten Besatzungsmächten oder Alliierte Hohe Kommission der Militärregierung für Deutschland im Auftrag von James Baker, USA und Eduard Schewadnadse, UdSSR, mit Wirkung zum 18. Juli 1990 aufgehoben wurde. Die Bundesrepublik Deutschland war nie ein Staat, sondern gem. Art. 133 GG eine Wirtschaftverwaltung für das Deutsche Reich, denn Deutschland ist gem. Militär-Regierungsgesetz für Deutschland dass Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. Das Deutsche Reich ist de jure (rechtlich) niemals untergegangen, wie das "Bundes"verfassungsgericht seit 1972 in mehrere Urteilen festgestellt hat. Das Bundesverfassungsgericht ohne Verfassung wird auf jeden Fall von den Alliierten Besatzungsmächte beeinflußt, hier durch die Hohe Kommission der Militärregierung für Deutschland.
Auch richtig ist, was Du schreibst, dass § 15 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) aufgehoben wurde. Hier stand: "Die Gerichte sind Staatsgerichte".... Das war bereit im Sep. 1950. Wie sollte auch ein Richter ein gesetzlicher Richter und ein Gericht ein Staatsgericht gem. Art. 101 GG sein, wenn die BRD gar kein Staat ist. Wie sollte die BRD ein Staat sein, wenn der Staat, dem wir alle angehören, nie untergegangen ist (BverG-Urteil ist googlebar - besser ixquick.com, da ohne Überwachung).
Richtig, Richter/innen (sie sind Privatrichter oder Handelsrichter) unterschreiben min. seit 1990 keine Urteile oder Beschlüsse mehr, denn auch sie haften mit Ihrem Privatvermögen. Sie drohen mit nicht unterschriebenen Urteilen und Beschlüssen zwar sogar mit Erzwingungshaft, aber mit adäquaten rechtlichen Hinweisen, dass dies gegen die Menschenrechte verstößt, werden sie schon kleinlauter, versuchen es aber trotzdem weiter (klar, man sägt ja an ihrer Geldquelle/Einkommen).
Auf Menschenrechte kann man sich natürlich nur dann berufen, wenn man kein Personalausweisträger ist, denn damit hat man keine Rechte, da man sie mit der zwangsweisen Beantragung gem. Personalausweisgesetz quasi abging. Im Personalausweis sind 2 Fehler (auf Fehler ist jeder im Übrigen verpflichtet hinzuweisen). Einmal ist es der NAME. Dort muss lt. Personalausweisgesetz FAMILIENNAME stehen. Der NAME bezeichnet gem. § 17 HGB (Handelsgesetzbuch) das Unternehmen. Ein Unternehmen ist eine juristische Person und damit eine Sache. Eine Sache hat keine Menschenrechte. Wichtig Hinweis: Ein heute geborenes Kind ist keine juristische Person, sondern gem. § 1 BGB eine natürliche Person. Erst mit dem 16. Lebensjahr muss lt. Personalausweisgesetz der Perso beantragt werden (Zwang).
Der 2. Fehler ist die Staatsangehörigkeit. Dort steht DEUTSCH. Deutsch ist kein Land. Es muss das Land, wie z.B. Frankreich oder Österreich, stehen.
Gebe den Personalausweis als erstes ab und berufe Dich auf die o.g. Fehler. Die sogenanten Behörden (Landratsamt, Stadtverwaltung, Gemeinde) verweigern mittlerweile sogar die Annahme bzw. Bestätigung der Abgabe, ja es werden sogar Bussgeldbescheide erhoben. Durchsetzbar sind sie nur gegen das Recht. Aber einige Richter machen das sogar, aufgrund von Existenzängsten oder sagen wir besser Willkür.
Resümeé:
1.) es gibt keine Beamten mit hoheitlichen Rechten, da kein Staat vorhanden ist
2.) es gibt keine Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Bussgeldbescheide erheben können/dürften, da kein Staat vorhanden ist
3.) Richter/innen sind keine gesetzlichen Richter gem. Art. 101 GG, § 16 GVG
4.) es gibt keine Staatsgerichte in der BRD, da § 15 GVG seit 1950 aufgehoben ist
5.) Ordnungswidrigkeiten sind nur noch auf einem Schiff oder einem Flugzeug mit der Bundesflagge möglich, gem. § 5 OWiG. Obwohl auch das recht fraglich ist, denn lt. Bundesgesetzblatt ist das OWiG aufgehoben. Wenn man ist § 135 OWiG (Inkrafttreten) schaut, findet man dort nicht, wann und wo das OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz oder Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) in Kraft getreten ist und wo es gilt.
Es man sich immer wieder auf die Ausgangsfrage bezogen werden, die da heißt: "Ist die BRD ein Staat". Antwort: NEIN, denn die BRD wurde unter Besatzungsrecht von den Alliierten Besatzungsmächten gegründet wurde. Der Parlamentariche Rat mit Adenauer und Co. war lediglich Befehlsempfänger und durften nur noch Punkt und Komma setzen. Schau Dir bei Youtube das Video von Prof. Carlo Schmitz an.
Es herrscht Lug und Betrug in diesem angeblichen "Staat BRD" und die große Abzocke der Bürger.