Hey,

ich habe eine Frage zum Thema Mahnungsschreiben an Mieter.

Uns wurde heute mitgeteilt, dass wir seit 2009 die letzte Steigerung der Staffelmiete nicht bezahlt haben. Monatlich handelt es sich hierbei um 20 Euro. Uns ist das gelinde gesagt nicht bewusst gewesen, erkennen die Schuld der Nichtbezahlung deshalb auch an, da nach Mietvertrag vereinbart.

Nicht erklärlich ist uns in diesem Zusammenhang allerdings, warum wir erst nach 31 Monaten (!!!) die erste Mahnung bekommen, welcher natürlich einen recht hohen Nachzahlungsbetrag einfordert.

Gibt es eine Rechtsgrundlage, die den Vermieter in die Pflicht nimmt z.B. nach spätestens 3 Monaten die formlose Mahnung (Mietverzugsklausel im Mietvertrag) zu bekräftigen?

Unseres Erachtens sollte doch auch der Vermieter Interesse daran haben, das keine Schulden, vor allem nicht in so einer Höhe, entstehen, statt abzuwarten bis eine Kaltmiete zusammengekommen ist. Das wir offensichtlich aus Versehen nicht überwiesen haben, sieht man ja anhand der Staffelpreiserhöhung.

Vielen Dank für Eure Hinweise. Aileen

P.S.: Dass der Vermieter grundsätzlich bis zu 36 Monaten nachfordern darf, ist uns bekannt.