vergiss dass mit dem kampfsport zur selbstverteidigung. du kommst in teufels küche,wenn du deine schutzbefohlenen schlägst!und ne notwehr situation musst du erst mal beweisen und die muss auch immer adäquat sein.in der regel gilt ein akut psych. kranker auch erst mal als schuldunfähig.es wird dann eher heissen, wieso du als betreuungskraft die situation nicht schon im vorfeld richtig erkannt und reagiert hast. ansonsten mach maximal nen einfachen selbstverteidigungskurs,wie du ihn in jedem zweitbesten fitnessstudio machen kannst. ich empfehle dir in erster linie ne fortbildung zum umgang mit aggressionen im bereich der behindertenhilfe beispielsweise bei der BGW(berufsgenossenschaft der gesundheits und wohlfahrtspflege). dort lernst du wie du solche situationen im vorfeld schon entschärfen kannst. frag mal deinen arbeitgeber danach.

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