Hallo, meine Frage bezieht sich auf folgendes: Ich habe ein Blumengeschäft wo ich Schnittblumen binde und halt Grünpflanzen verkaufe. Ja und da täglich viele Leute zum nahen Bahnhof an mir vorbeilaufen kam mir der Gedanke, Kaffee einfach im Becher zum mitnehmen anzubieten. Am Bahnhof selbst gibt es für die Reisenden keine Möglichkeit so etwas zu erwerben. Das Gesundheitsamt habe ich auch schon kontaktiert und die meinten lapidar ich dürfe es, müsse aber den Bereich meines Geschäftes abtrennen """damit der Kaffee nicht mit Blumen!!!""" in berührung käme. Da kann man nun denken wie man will. Wegen einer Thermoskanne oder einem kleinen Automaten stelle ich Trennwände?? Der Kunde nimmt sich doch nur bzw. ich schenke ihm den Becher voll mit Kaffee, gebe den Deckel dazu, er bezahlt und geht. Solch ein Aufwand nur wegen dem Kaffee. Kennt jemand die Rechtslage dazu oder hat jemand ähnliche Erfahrungen in solch einer Situation? Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar. vG Beate