Guten Tag,

Mein Kind wird im September diesen Jahres eingeschult. Bei uns im Bezirk gibt es zwei Grundschulen die ein und dieselbe Leitung haben und zusammengehören. Sie liegen aber an zwei verschiedenen Standorten innerhalb des Bezirks. Nun verweigert uns die Leitung die Einschulung in der Schule wo von meinem Kind die Freunde hingehen und die näher an meinem Arbeitsplatz liegt. Sie bestimmt das Sie auf die andere Schule gehen muss obwohl wir freie Schulwahl haben. Das Schulamt sagt dass es dafür nicht zuständig ist.

Was kann ich tun das mein Kind doch auf die Schule geht wohin es möchte . Zuhause ist Sie nur noch am weinen.

Vielen Dank für euer Feedback