Das Sorgerecht wurde auch entzogen wegen Inhalte was unsere Kinder nicht hätten sehen dürfen dabei hatten wir Sperre drin nur von unsere Kinder die Freunde haben gelöscht.Die Nutzung von Medien durch Kinder kann das Familiengericht erst zu dem Zeitpunkt durch Auflagen regeln, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung der kindlichen Entwicklung bestehen und eine konkrete Kindeswohlgefährdung festgestellt wird. Allein der Besitz eines Smartphones und ein freier Internetzugang des Kindes reichen hierfür nicht. Das hat das OLG Frankfurt entschieden.was bedeutet das?