Hallo meine fast 18 jährige Tochter besucht ab September 2016 eine Berufsschule für Schreiner im 1.Ausbildungsjahr (Ausbildung in der Berufsschule) Unterrichtet wird Fachtheorie, Fachrechnen, Arbeitsplanung.

Im Berufsgrundschuljahr erfolgt eine Einführung in Maschinenarbeit sowie neue Technologien (z. B. EDV / CNC / CAD). Zwei Wochen im BGJ-Jahr finden als Betriebspraktikum im Schreinerbetrieb statt.

Ein Abschlusstest in Theorie und Praxis beendet das BGJ, das in Bayern als erstes Lehrjahr gilt.

  1. und 3. Lehrjahr muss sie in einem Betrieb machen.

Das heißt sie hat noch keine lehrstelle muss im 2. Lehrjahr eine Lehrstelle erst finden. Sie wohnt noch Zuhause ich bin geschieden und berufstätig bekomme kein Harz 4 Aufstockung weil mein Einkommen ausreichend ist habe noch ein weiteres Kind mit 10 Jahren. Mein exmann ist auch kein gutverdiener. Also unser verdienst reicht zum Leben. Hat meine Tochter Anspruch auf Bafög oder bekommt sie es nicht weil sie noch Zuhause wohnt obwohl Eltern geringes Einkommen haben?