Ich weiß, dass es das Wort "Unterhaltsunfähigkeit" nicht gibt. Aber es beschreibt kurz und knapp, wonach ich suche.

Also, ich bin Vater und logischer Weise unterhaltspflichtig. Ich würde dieser Pflicht auch sehr gerne nachkommen, bin allerdings psychisch so krank, dass ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung plus Grundsicherung erhalte. Ich bin also nicht in der Lage, länger als 3 Stunden pro Tag zu arbeiten. Das Unterhaltsrecht sieht mich allerdings in der Position, einen Minijob ausführen zu können, weshalb ich ja immer noch als unterhaltspflichtig gelte. "Nicht länger als..." heißt, dass ich in der Lage sein soll, bis zu 3 Stunden täglich zu arbeiten. Bin ich aber nicht. Das haben einige "Experimente" ergeben. Also verlangt diese Unterhaltsvorschusskasse ungefähr 8.000,-€ von mir.

Meine Fragen aus dieser Geschichte lauten also wie folgt:

  1. Kann ich irgendwie und irgendwo die Anerkennung beantragen, dass ich nicht in der Lage bin 3 h/d arbeiten zu können?
  2. Wenn ja, geht das auch rückwirkend bis zu dem Tag, an dem die Diagnosen gestellt wurden und ich auf ärztlichen Rat kündigen musste?
  3. Könnten dann rückwirkend meine Unterhaltsschulden für nichtig erklärt werden?

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich für Eure Mühe.