Guten Tag,

ich habe hier eine Frage bezüglich fristen von Mahnungen.

Also, ich habe einen Vertrag abgeschlossen und diesen Fristgerecht gekündigt, nur leider vergessen ( naja auch aus unwissenheit da ich damit kaum erfahrung hatte ) dies per Einschreiben zu machen. Nun das Problem :

Jetzt habe ich eine Mahnung bekommen, obwohl ich ja meines erachtens nach gekündigt habe nicht bezahlt und keine Leistungen inanspruch genommen !!! Die Frist beläuft sich immer auf 3 Monate vor Ende des Vertrages, sonst wird er Automatisch um ein halbes Jahr verlängert. Die Mahnung habe ich aber erst 7 Monate nach meinem Eigenlichten Kündigungstermin bekommen. Somit muss ich erneut ein ganzes Jahr bezahlen wo einiges zusammen kommt...

Habe ich irgendwie die möglichkeit eine Rückwirkende Kündigung zu schreiben bzw. das recht eine Mahnung vor der Kündigungsfrist der zweiten " verlängerung" des Vertrages bekommen haben zu müssen , sodass ich wohl oder übel "nur" ein halbes Jahr bezahlen zu muss ? Also hatte der Mahnungsschreiber auch eine Frist für diese ?

Schoneinmal vielen Dank für eure Antworten.

( Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr Anworten, welche positiv für mich ausfallen, mit irgendwelchen Gesetzten bestätigen könnt, sodass ich damit meine Antwort belegen kann . )