Hallo!

Wenn man vor Gericht als Angeklagter nicht die Wahrheit gesagt hat und anschließend verurteilt wird und die Strafe ableistet. Der Fall also eingestellt wird - kann man dann dafür belangt werden wenn man Monate später bei einer Zeugenaussage zugibt dass man vor Gericht an manchen Stellen gelogen hat?

Wird der Fall dann erneut eröffnet oder was geschieht dann?

Liebe Grüße