Dieser verheiratete Mann (von daher Volljährig) wollte dir (Minderjährig) zu verstehen geben, dass ihm der § 182 StGB bekannt ist. 

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Viele gehen in derartige Bäder allein, gerade weil sie ihre Ruhe genießen wollen und nicht für Kumpels oder Angehörige den "Unterhaltungs-Clown" mimen wollen. Also, auf und lass die anderen quatschen. Viel Spaß !

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Probieren geht über Studieren. 

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