Hallo,
ich hätte da eine Frage bzgl. der Bewertung der Masterarbeit: Es ist normalerweise üblich, dass man die Masterarbeit vor der Endabgabe einmal seinem Professor abgibt, damit er mal drüberliest und seine Verbesserungsvorschläge angibt. Wenn man diese ausbessert wird die Arbeit gedruckt, gebunden und schließlich zum Bewerten an die beiden Gutachter abgegeben. Nun hat mir mein Professor gesagt, dass er die Bewertung meiner Erstabgabe bei ihm (zum Korrekturlesen, nicht Endabgabe!) in die Bewertung meiner Masterarbeit mit einberechnet, weshalb eine 1 bei ihm für mich nicht mehr infrage kommt (obwohl er die fertige Fassung noch nicht einmal gelesen hat). Erst einmal wusste ich nicht, dass das in die Bewertung einfließen soll und zum Anderen würde dann ja niemand seine Arbeit dem Professor zum Korrekturlesen geben. Es sollte doch nur die Endfassung zählen, die bei der Deadline abgegeben wurde, oder nicht?
Ist das überhaupt so rechtens?