Durch die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in 2013 dürften Einschränkungen im Hinblick auf den präoperativen Ausgangsbefund in der PDV 300 rechtlich nicht haltbar sein. Die Überarbeitung der PDV 300 wird sich leider aber noch sehr hinziehen, was schade ist angesichts des Bewerbermangels.

Denn nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf aktuell dienstfähigen Bewerbern die gesundheitliche Eignung nur dann abgesprochen werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten wird oder der Bewerber bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird, als vom Gesetzgeber erwartet.

Das ist aufgrund des pauschalen Kriteriums von präoperativ -5/+3 Dioptrien nicht der Fall. Einige Bundesländer haben das bereits verstanden und dieses Erfordernis von der Homepage/den Merkzetteln entfernt, andere aber leider noch nicht.

Insbesondere eine "fehlende Langzeiterfahrung mit derartig hohen Fehlsichtigkeiten" kann nach der neuen Rechtsprechung nicht mehr die Polizeidiensttauglichkeit ausschließen.

Für die Argumentation hilft die folgende gerichtliche Entscheidung im einstweiligen Rechtschutz, in der es genau um den gleichen Fall ging:

VG Würzburg, Beschluss v. 21.08.2014 – 1 E 14.733 (https://openjur.de/u/720004.html)

In der Entscheidung nimmt das Gericht ganz klar und deutlich Stellung zu der Problematik und wie abwegig es ist, auf -5,0 pauschal abzustellen.In dem Fall waren es -5,5 Dioptrien.

Für wen es also ein Traum ist, zur Polizei zu gehen, der sollte im Zweifel den Rechtsweg bestreiten, bzw. zunächst auf das Urteil hinweisen .

Viele Grüße und viele Erfolg

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