Hallo, ich wohne in Hamburg zur Miete. Vor ca. 2 1/2 Jhren entdeckte ich in meinem Kellerraum ein Rattennest. Der Verwalter wurde informiert und hat einen Kammerjäger beauftragt. Seitdem war ich nicht mehr in dem Keller. Wer ist jetzt für die Raumung des "verseuchten " Kellers zuständig? Gibt esw hierzu rechtliche Grundlagen ? VG aus HH Martin