also ich bin mir hier nicht sicher
ich fahre von zuhause eine strecke von 57 km zu meiner Firma, meine Arbeit führe ich jedoch auf Baustellen und bei Kunden aus.
zurzeit habe ich eine Baustelle zu der ich hinfahren muss um meine Arbeit zu verrichten wozu ich morgens meinen Kollegen von seiner Wohnung abhole da die Baustelle ca. 1,0 - 1,5 stunden Fahrtzeit vom eigentlichen Firmensitzt entfernt ist.

unsere Arbeitszeit laut vertrag beginnt um 07:00 Uhr und endet um 16:15 Uhr

ich treffe deshalb meinen Kollegen morgens um 07:00 Uhr an seiner Wohnung und wir Fahren zusammen zur Baustelle dort treffen wir ca. zwischen 08:00 Uhr und 08:30 Uhr ein und arbeiten bis 16:15 Uhr dann beginnt die fahrt nach "hause" da ich erst den Kollegen wieder zum Abholort bringe und dann selber nach hause Fahre. Für die Fahrt von der Baustelle zurück zum Abholort meines Kollegen benötigen wir jedoch verkehrsbedingt ca. 2 stunden wodurch wir erst gegen 18:00 Uhr bei ihm eintreffen und ich dann noch eine gute 3/4 stunde nach hause brauche.

Meine frage ist jetzt müssen wir bis 16:15 Uhr auf der Baustelle arbeiten und so in unserer Freizeit die Fahrten nach hause erledigen oder zählt hier die Fahrt von der unüblich weit entfernten Baustelle zurück nach hause zur Arbeitszeit dazu?