Antwort
Grundsätzlich ist das Jugendschutzgesetz auf Landesebene definiert. In Niederösterreich ist es Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt Alkohol zu erwerben und zu konsumieren. Egal welcher Prozentsatz. Supermärkte und auch viele Gaststätten richten sich allerdings nach der alten Regelung die besagt, dass Branntwein ab 18 getrunken werden darf, schwächeres schon ab 16. Zur Info: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2012058/LRNI_2012058.html
(§18)