Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage bezüglich der Abstandszahlung.

Wir ziehen am Wochenende um in eine neue Wohnung. Unser Mietvertrag beginnt aber offiziell erst am 1. Oktober.

Die Vormieter sagten zu uns, dass sie noch etwas Geld für die Wohnung haben wollen, da sie für den Monat ihre Miete voll bezahlt haben.

Nun frage ich mich, ist das wirklich so erlaubt? Ich habe auf verschiedenen Seiten gelesen, dass ein neues Mietgesetz es verboten hat, dem Nachmieter dies in Rechnung zu stellen wenn er früher in die Wohnung darf.

Es sei wohl eine Sache zwischen Vormieter und Vermieter diese Sache zu klären.

Heißt also, der Vormieter müsste das Geld für die 2 Tage an dem die Wohnung nicht mehr genutzt wird vom Vermieter zurück bekommen?

Dürfen sie uns trotzdem den Schlüssel aushändigen auch wenn wir nicht bezahlen da es unzulässig ist?