Eventuell bietet Deine Soundkarte Einstellungen dafür. Bei mir z.B. (Sound Blaster) unter Crystalvoice zu finden.
Der Feiertag zählt wie 8-Std.! Wenn Du Samstag arbeiten sollst, dann sind dies Überstunden. Dafür muss Du dann einen anderen Tag frei bekommen. So und nicht anders ist die Rechtslage. Gesetzliche Feiertage müssen wie Arbeitstage entlohnt werden.
Du machst eine Ausbildung! Du bist nicht zum arbeiten (als Billigkraft) da. Warscheinlich ist alles in Deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Du musst 5 Tage arbeiten bzw. zur Schule gehen, das wars. Wenn Du Probleme bekommst muss Du zur Berufsgenossenschaft gehen. In die Gewerkschaft solltes Du in Deinem Bereich auf jeden Fall eintreten. Da im Pflegebereich, Gastronomie usw. manche Arbeitgeber denken, sie können eingene Gesetze auftellen. Vor einem Arbeitsgericht bekommen Sie dann i.A. rote Backen.
Samstags- bzw. Sonntagseinsatz sind im Pflegebereich normal. Aber natürlich muss Du dann in der Woche frei bekommen, also max. 3 Tage in der gesamten Woche. Überstunden bzw. Mehrarbeit musst Du gar nicht machen, da Du kein Arbeiter bist und Du ein Praktikum machst. Ich würde deinen Arbeitgeber schriftlich darauf aufmerksam machen, dass er Deinen Praktikumsvertrag einhalten muss - keine Diskussion. Leider gibt es im Pflegebereich sehr viele schwarze Scharfe, da hilft nur hart sein. Du solltest vielleicht in die Gewerkschaft eintreten, damit solche Verwerfungen aufhören.
Wenn Dein Arbeitsort im Arbeitsvertrag fixiert wurde, dann geht eine Versetzung gar nicht. Viele fahren noch länger - ich z.B. ca. 3 3/4 Stunden. Du hast doch die Möglichkeit umzuziehen und die Kosten von den Steuern abzusetzen.
Nichts davon darf Dein Arbeitgeber. Erstmal schriftlich auffordern, sich an den Arbeitsvertrag zu halten, alle getätigte Abzüge rückgägig zu machen (1 Woche Frist, mit der Androhung eines arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens) und sich um einen Anwalt zu bemühen. Denn Dein Arbeitgeber braucht - so glaube ich - erst mal etwas "Erziehung" vor einem Arbeitsrichter.
Do solltest dies nicht dauerhaft mitmachen. Denn der Arbeitgeber spart hierbei eine Menge Geld. Für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubslohn berechnen sich NICHT nach den geleisteten regelmäßigen Stunden, sondern nach der vertraglichen Arbeitszeit. In der Gastronomie und Hotellerie sollte man grundsätzlich in die Gewerkschaft (NGG) eintreten. Da gibt es zuviele schwarze Scharfe. Die Gewerkschaft hielft effektiv in solchen Fällen. Gründet einen Betriebsrat, dann hören solche Spielchen auf.
Nein, der Urlaub dient der Erholung und darf nicht ein Puffer für schlechte Auftragslage sein. Das betriebliche Risiko trägt der Arbeitgeber.
Gibt es noch zusätzliche Angaben? 33 Tage bezogen auf eine 5-Tage-Woche ? Wenn nicht, so hast Du 33 Tage Urlaub. Wenn Dein Chef ein Fehler gemacht hat, so ist das nicht Dein Problem, dass kann ja auch so gewollt gewesen sein. Ggf. könnte man sogar von einer gewollten Täuschung ausgehen. Wenn es Probleme gibt -> zum Anwalt.
Gesetztliche Feiertage müssen vergütet werden (Geld oder Freizeit), wenn diese auf einem Arbeitstag fallen. Feiertage, die z.B auf einem Montag fallen und man nie Montags arbeitet, werden nicht vergütet.
Es gibt keine Minusstunden, wenn man schriftlich kein Arbeitszeitkonto vereinbart hat.
Du musst den Arbeitgeber eine Frist setzen und auffordern, die 6 Std. zu bezahlen. Wenn er nicht bezahlt. Eine Mahnung mit einer weiteren Frist von 7 Tagen setzen (Einschreiben), unter Androhung eines arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens. Wenn er immer noch nicht zahlen möchte, dann gehst Du zum Arbeitsgericht (Grichtspfleger) und leitest ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren ein (Kostet nicht viel). Danach wird er schon zahlen...
Die Urlaubstage, die Du schon erworben hast (30 / 6), bekommst Du wie früher bezahlt. Als Teilzeiter verringert sich dann Anteilig des Urlaubsentgeltes (ca. 0,6).
Warum lässt Du Dich nicht einfach kündigen? Dann hast Du keine Nachteile beim AA, warscheinlich will Dein Arbeitgeber längere Kündungsfristen umgehen?
Es gibt nur Minusstunden, wenn man schriftlich ein Arbeitszeitkonto abgechlossen hat. Sonst muss der Arbeitgerber natürlich die volle vertragliche Stundenzahl bezahlen, wenn er nicht genug Arbeit hat, so ist das nicht Dein Problem. Das unternehmerische Risiko trägt der Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Zeiterfassung zu haben. Dies kann man nicht "abschaffen". Im Gegenteil, er muss die Arbeitzeiten erassen und viele Jahre aufbewahren (siehe § 16 Abs. 2 ArbZG).
Eine 45-Std.Woche ist sittenwidrig, siehe Arbeitszeitgesetz.
Wie wäre es mit C#, eine Weiterentwicklung von C++? C# ist die Anwendungssprache, die MS bevorzugt und im professionellen Bereich gefragt.
Eine Probezeit kann nur einmal "verhängt" werden, max. 6 Monate.
Es gibt keine Minusstunden, die man aufbauen kann, es sei denn, man hat eine Arbeitszeitkontenvereinbarung schriftlich getroffen.