Öffentliche Toiletten in den Städten werden immer weniger !!! Letztens in der Stadt !

Ein kleines Mädchen (2,5 Jahre) musste dringend auf Toilette sie war gerade mit ihrer Mutter in einem Bekleidungsgeschäft. Dort fragten sie, ob die Kleine mal auf Toilette gehen dürfte. Die Verkäuferin verweigerte das, ihr Chef hätte das verboten. Die Kleine musste immer doller. Sie sind in die nebenan gelegene Apotheke. Auch dort verweigerte man ihr den Toilettengang. Stattdessen verwies man auf eine ca. 1000m entfernte öffentliche Toilette oder schlug vor, die draußen pullern zu lassen. Die Kleine konnte nicht mehr an sich halten und machte in die Hose. Es lief ihr die ganzen Beine runter. Die Mutter des Kindes war sehr erbost über das Verhalten der Verkäuferinnen.

Stellt das nicht auf Toilette gehen lassen eine Ordnungswidrigkeit der Geschäfte dar? Kann man die beim Ordnungsamt anzeigen? Wegen Verweigerung der Notdurft oder unterlassene Hilfeleistung oder so?

Wenn man draußen irgendwo hin macht , kostet das eine Geldstrafe ! Aber wenn einem in irgendeinem Geschäft mal auf das Klo möchte und freundlich fragt ,wird man abgewiesen . So etwas sollte man auch unter Strafe stellen . Oder Nicht ???