Hallo zusammen,

ich habe die Frage einmal gestellt, kam da aber durch die Antworten nicht auf eine für mich hilfreiche Lösung. Derzeit gibt es folgende Regelung für den steuerlichen Vorteil eines Dienstwagens:

  • Extern aufladbar (also nur Plug-in Hybride)
  • Nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km ODER elekt. Reichweite mind. 60 km
  • Ab 2025 mind. 80 km

Viele Fahrzeuge von größereren Herstellern erfüllen die mind. 80 KM Reichweite für das Jahr 2025 nicht mehr. Dementsprechend, verstehe ich das so - das das Fahrzeug entwder mind. 60/80 KM Reichweite rein elektrisch zurücklegen muss ODER unter der 50 Gramm CO2 Marke steht?

Verstehe ich das richtig, oder müssen sowohl CO2 als auch die Reichweiten Regelung erfüllt werden.

Danke!