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Eine Aktiengesellschaft ist eine privatrechtliche Vereinigung und wird durch das Aktienrecht geregelt. Dabei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Grundkapital der Aktiengesellschaft. Das Grundkapital einer AG muss mindestens 50.000 Euro betragen. Basierend auf diesem Betrag werden die ersten Aktien ausgegeben. Dabei kann es sich entweder um Nennbetrags- oder um Stückaktien handeln.