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Hallo,
es gibt gute Gründe zu sagen, dass die Verträge nichtig sind und er auch nicht das Geld zurückzahlen muss. Im Gegenteil: bezahlte Gebühren sollte er ggf. erstatten verlangen dürfen. Schau mal hier: https://www.recht.help/kfz-recht/pfando-erfahrung-wie-das-mit-pfando-funktioniert/