Hallo Liebe Leute,

ich spiele mit dem Gedanken mich bei der Bundeswehr als Seiteneinsteiger mit Master Hochschulabschluss für eine Ausbildung zum Offizier zu bewerben. 

Das Problem bei mir besteht leider darin, dass ich vor 4 Jahren zu einer Geldstrafe von 450€ nach §242 verurteilt wurde und das im BZRG einen Eintrag zur Folge hatte.

Es war damals eine dumme Entscheidung in einer Ausnahmesituation für die ich auch gerade stehe und auch einiges daraus gelernt habe.

Meine Frage besteht nun darin, ob ich mich nun jetzt schon bewerben kann oder besser noch ein Jahr warten sollte, bis der Eintrag getilgt bzw. tilgungsreif ist. 

Ich habe die Befürchtung, dass die Bewerbung deswegen abgelehnt wird und ich eine Einstellungssperre bekommen kann.

Hat diesbezüglich jemand schon Erfahrungen gemacht und kann mir da Auskunft geben.

Viele Grüße