Mängelschein trotz E-Prpfzeichen auf der H4-Birne.
Habe trotz meines E-Prüfzeichens auf meiner H4-Birne ein Mängelschein von der Polizei bekommen. Man muss sagen die H4-Birne wirft ein gelbes licht. Jetzt stehen halt 2 Tatsachen gegen einander.
§50 STVZO
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
Die Birne hat ein E-Prüfzeichen
Der Dekra Sachverständige meinte bei einem ersten gespräch das es kein Problem sei solange die Birne ausreichend licht wirft.
Nun ist die Frage was zählt da?
MfG Der-Blonde