Ich habe einen Verlustvortrag nach § 10d Abs 4 EStG. Kann ich diesen verrechnen mit Gewinnen aus Kryptowährungen, die noch der gesetzlichen Steuerfrist (1 Jahr) unterliegen?
Verlustvortrag nach §10d Abs 4 EStG mit Kryptogewinnen verrechnen?
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