ja das ist richtig

im Steuerrecht gibt es jedoch eine verwirrende Formulierung

Betriebsausgaben sind Aufwendungen die durch den Betrieb veranlasst sind

Das ist eine eigene Definition, denn genau genommen ist ja Ausgabe nicht immer gleich Aufwand

Somit wäre eine Betriebsausgabe z.B. eine Abschreibung oder betrieblich bezahlte Mieten

somit muss auch hier aufpassen wohin der Aufwand gehört (wirtschaftlich gesehen)

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ich finde die Karte gut, man kann alle Beträge sammeln und wird einmal abgebucht, das spart bei meiner Bank Gebühren von jeweils 25 Cent die pro Abbuchung anfallen. Dazu gibt's Payback Punkte. Also ich werde sie nutzen für immer. Es gibt gerade eine andere Karte kostenlos für immer von Payback. Die Action geht nicht mehr so lange. Schaut mal nach bei Karten Upgrade, da gibt es 4.000 Punkte geschenkt und Gebühren zahlt man nicht. Aber Action ist nur noch bis Ende Mai!

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Nach dem Strafgesetzbuch steckt der junge Mann in Schwierigkeiten.

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist, 3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

§ 176a Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn 1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, 2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder 3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.

unter 14 ist man nach dem Gesetz ein Kind und jeder über 14 jährige macht sich strafbar wenn er sex mit dem Kind hat.

Da ich ein gesetzestreuer Mensch bin hätte ich ihn sofort angezeigt.

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ich habs gerade gesehen, komisch.

In diesem Zusammenhang mal ne Frage: Staffel 8 Folge 1 kommen zwei Mädchen auf die Terrasse von links (vom Wohnzimmer aus gesehen). Steigen die übers Dach? Die Treppe von der Terrasse zum Strand ist ja rechts an der Terrasse dran (vom Wohnzimmer aus gesehen).

http://www.youtube.com/watch?v=Be1XyjreznU

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nochwas mr johnconnor: mit welchen Gesetzen beschäftigen Sie sich denn?

Wohl nicht mit dem Strafgesetzbuch, denn sonst wüssten Sie was da drin steht.

Hier versucht der Gesetzgeber für Personen ab 14 Jahren "Freiheiten" zu schaffen, gleichzeitig aber auch diese Personen (14 bis 17) vor Erwachsenen zu schützen. Ab 16 wird nach Wortlaut des Gesetzes davon ausgegangen dass diese Personen über Sex selbst bestimmen können.

Ich finde diese Formulierungen komisch, denn wenn eine 14 jährige schon Sex hatte, fehlt da die sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit? Ich denke nicht.

Und eine 14 Jährige ist nach Gesetz (Jugenschutzgesetz, Strafgesetzbuch) Jugendlich. Daher ist der Gebrauch Kind wie Sie ihn benutzen nach Gesetz falsch

Ich arbeite in meinem Studium auch mit Gesetzen (Steuergesetzen) und arbeite, bzw. ich muss das sogar nur mit den Begriffen daraus, daher sollte man hier auch mit dem Gesetz argumentieren, weil es hier nur ums Gesetz geht, siehe Frage oben!!

Denken Sie dass es auch nicht krass ist wenn eine 26 jährige nen 52 jährigen Freund hat?

Das ist noch viel krasser als 26 und 14 oder 26 und 36 z.B.

Klar dass viele Männer auf jüngere Frauen, Mädchen stehen. Also ich mit auch 26 könnte es mir mit einer 17 jährigen bis etwa 33 jährigen vorstellen.

Der Kerl hier hat sich halt verliebt in eine 14 jährige, o Gott haben Sie Angst, der wird ihr womöglich mehr guttuen als ein 17 jähriger, da die oft noch so kindisch sind und nur mit den Mädels spielen.

Wobei bei Männern vergeht das auch bei älteren oft nicht.

Naja..

Wichtig ist hier nur dass er sie nicht ausnutzt und sie nicht bedrängt. Wenn er sie liebt dann tut ers nicht (ich hoffe das mal!!!), wenn doch dann kannste immer noch sagen das er die Finger von ihr lassen soll, weil sie noch so jung ist.

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mr john conner, wenn Sie oder du dich so toll mit Gesetzen auskennst dann sag mal was in dem Strafgesetzbuch dazu steht und rede hier nicht irgendeinen Mist der nicht stimmt. weil ab 14 ist Kraft Gesetzes Jugendlicher und KEIN Kind mehr. Es gibt vieles was für uns Menschen abnormal ist, aber wieso sollte man zwei Menschen die sich lieben das Glück nehmen? Wer das macht also den versteh ich nicht. Wenn meine Tochter (wenn ich eine hätte) sich verliebt dann sollte man erst die Lage mit ihr besprechen und nicht gleich verbieten.

Ich weiss dass es viele Leute gibt die Kinder vergewaltigen (ich kenne jemand dem das passiert ist und sie leidet immer noch darunter sie ist jetzt 27 und wurde mit 7 glaub ich vergewaltigt).

Das was hier passiert hat mit Vergewaltigung nix zu tun, und Missbrauch ist nach Gesetz auszulegen, da haben Sie wohl keine Ahnung.

Lesen Sie mal Gesetzestexte genauer und reden Sie erst dann wenn sie es gelesen haben. Ich kann im Steuerrecht auch nicht irgendwas erfinden sondern muss im Gesetz nachlesen.

So ist das auch im Strafrecht. Und nur das was im Gesetz da steht ist strafbar.

Also lassen wir die zwei sich lieben, wenn sie mal 18 ist juckts niemand mehr.

Wenn sie 13 wäre dann würde er sich aber strafbar machen. Lesen Sie mal das Gesetz dann reden wir nochmal.

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