Ein guter Freund von mir ist angeblich im Gefängnis. Ich habe mit seiner Freundin geschrieben und sie meinte zu mir das er Schulden hätte von 300 Euro und deshalb 30 Tage ins Gefängnis müsse. Sie meinte sie könne ihn auch auslösen indem sie den Betrag bezahlt aber hätte das Geld nicht. Ich habe mich Angeboten ihr zu helfen, daraufhin meinte sie zu mir das ich ihr das Geld dann persönlich geben muss weil sie es ans Amtsgericht in Karlsruhe überweisen muss (Obwohl wir alle in Bremen wohnen und der gute Freund von mir auch in Bremen im Gefängnis ist). Angeblich müsse das zum Amtsgericht nach Karlsruhe weil der Haftbefehl dort ausgeführt wurde also die Schulden entstanden sind als sie noch in Karlsruhe gewohnt hatten. Ich habe bei der JVA daraufhin angerufen und zu mir meinte man ebenfalls das ich es persönlich bei der JVA abgeben kann in Bremen und er dann ausgelöst wäre. Meine Frage, ich habe das Gefühl das die beiden mich bescheissen wollen und mein Freund nicht wirklich im Gefängnis ist. Nun zu meiner Frage, muss man das "Auslösegeld" in bestimmten Situationen wirklich an ein Amtsgericht überweisen wo der "Haftbefehl" ausgeführt wurde? und kommt man wirklich wegen 300 Euro Schulden schon 30 Tage ins Gefängnis? Lg Dennis