Wie im Titel beschrieben, verbietet mir mein Vermieter einen festen Internetanschluss in der Wohnung und das Obwohl nur die vorhandene TV-Dose von Kabel-BW kostenfrei gegen eine andere ausgetauscht werden müsste. Nun Frage ich mich ob er das ohne weiteres darf. Ich persönlich benötige das Internet zur Kommunikation mit freunden und zur Inforamtionszwecken und zur bedingten Freizeitgestaltung. Er hat mir diese Information erst nach Unterzeichnen des Mietvertrags gegeben und auch nichts davon im Vertrag vermerkt.
Auf welche Rechte kann man sich dort berufen?
Bitte keine einfache: "Nein" Antwort, denn die hilft mir leider nicht weiter.
Vielen dank Vorab Dennis