Dass keine Notwehr von Seite der Gruppe vorliegt ist ja offensichtlich. Meines Erachtens nach liegt definitiv eine Überschreitung der Notwehr vor, wenn man jemanden ins Koma prügelt. Der Polizist muss schon vorher am Boden gelegen haben. Wahrscheinlich haben sie noch weiter auf ihn eingedroschen.
Andererseits überwiegen natürlich die Aussagen der Gruppe. Wie du schon selbst gesagt hast, halten alle 5 gegen 1 zusammen. Da kommt es darauf an, wie glaubwürdig die Täter dem Richter vorkommen.
Zusammenfassend würde ich dennoch sagen, dass dein Bekannter mit einem guten Anwalt erhobenen Hauptes aus der Verhandlung gehen kann. Es muss dem Richter nur deutlich gemacht werden, dass dein Bekannter nur Nothilfe leisten wollte. Er habe den Polizisten blutüberströmt auf dem Boden liegen sehen. Dass die Gruppe zusammenhält, ist klar.
Was mir noch einfällt: Saß der Rollstuhlfahrer seit dem erst im Rollstuhl? Oder war er schon bei der Prügelei im Rollstuhl? Das habe ich nicht verstanden.