Notwehr für Polizisten?

Hallo liebe Community,

ich habe heute eine brisante Frage. Es gibt einen Bekannten der Notwehr für einen Polizisten geleistet hat und nun von der Staatsanwaltschaft Post bekommen hat. Anklage wegen Exzessiv/Putativnotwehr, schwere & gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und tätliche Beleidigung.

Die Täter bestehen aus einer Gruppe von 5 Personen und haben einen sehr guten Anwalt und gute Beziehungen in die Politik, sagen geschlossen gegen den Bekannten aus, daß er gemeinsam mit dem Polizisten nun den Streit angefangen hätte und die Gruppe überfallen wollte/hätte. Was für ein Strafmaß könnte auf ihn zukommen ? Einer der Typen ist im Rollstuhl und kann nicht mehr laufen. Der Polizist lag schon am Boden als der Bekannte hinzukam und gab an, daß schon eine Blutlache am Tatort war. Der Polizist ist noch selbst im Koma und nicht mehr fähig auszusagen.... wird wahrscheinlich auch nicht mehr aufwachen da dieser schwerste Verletzungen und Blutungen im Kopf davongetragen hat. Schädel des Polizisten ist mehrfach gebrochen gewesen. Wer tut nun festlegen was Notwehr und Notwehrüberschreitung oder Putativ/Exzessivnotwehr ist ? Wäre der Bekannte besser weggekommen, wenn er dem Polizisten nicht geholfen und alleine liegen gelassen hätte ? Da der Polizist nicht mehr aussagen kann und die Aussage 1 gegen 5 steht, habe ich große Angst, daß der Bekannte verurteilt werden wird. Was kann man in so einem Fall machen ? Der eigene Anwalt sagt, daß die Chancen schlecht stehen. Bin über jede Antwort dankbar !

liebe Grüße

Emmy

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Dass keine Notwehr von Seite der Gruppe vorliegt ist ja offensichtlich. Meines Erachtens nach liegt definitiv eine Überschreitung der Notwehr vor, wenn man jemanden ins Koma prügelt. Der Polizist muss schon vorher am Boden gelegen haben. Wahrscheinlich haben sie noch weiter auf ihn eingedroschen.

Andererseits überwiegen natürlich die Aussagen der Gruppe. Wie du schon selbst gesagt hast, halten alle 5 gegen 1 zusammen. Da kommt es darauf an, wie glaubwürdig die Täter dem Richter vorkommen.

Zusammenfassend würde ich dennoch sagen, dass dein Bekannter mit einem guten Anwalt erhobenen Hauptes aus der Verhandlung gehen kann. Es muss dem Richter nur deutlich gemacht werden, dass dein Bekannter nur Nothilfe leisten wollte. Er habe den Polizisten blutüberströmt auf dem Boden liegen sehen. Dass die Gruppe zusammenhält, ist klar.

Was mir noch einfällt: Saß der Rollstuhlfahrer seit dem erst im Rollstuhl? Oder war er schon bei der Prügelei im Rollstuhl? Das habe ich nicht verstanden.

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Hmm, peinlich, klar. Aber was willst du tun?

Vielleicht beruhigt es dich, dass ich auch schon einmal erwischt wurde beim Masturbieren - im Urlaub.

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Schule, Arbeit, Internet, kann auch in der Freizeit passieren, heißt innerhalb einer Clique, quasi als schwarzes Schaf, oder beim Sport. Überall dort, wo man immer auf dieselben Leute trifft...

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