Hallo, vielleicht kann mir da ein Anwalt einmal etwas helfen.
Das Bundessozialgericht hat beschlossen, dass die monatlichen Betriebskosten für eine EInbauküche die sich in der Wohnung befindet vom Jobcenter zu tragen sind. Bei uns ist jetzt aber der Fall:

Der Mietvertrag für die Küche wurde vom Vermieter seperat aufgesetzt und wird nicht im Miervertrag vorgeführt.
Jetzt sagen die vom Jobcenter, dass es ein privatrechtlicher Vetrag ist und da ist das Jobcenter raus. Stimmt das? Und selbst wenn es nicht im Mietvertrag drinne steht, muss doch das Jobcenter sowieso z.B. die Erstausstattung für die Küche übernehmen, und das steht ja auch nicht im MIetvertrag drin. Ich bin ganz gut mit meinem Vermieter, kann ich ihn bitten die Küche rauszunehmen, und dann beim Jobcenter die Erstausstattung für die Küche beantragen? Weil ich seh es auf jeden Fall nicht ein für die Küche selbst aufzukommen, obwohl es zum normalen Leben wie Heizkosten dazugehört.

Ich bedanke mich schoneinmal im voraus für eine hoffentliche Antwort

Mit freundlichen Grüßen
Dennis