Hallo, gibt es jemanden der sich damit auskennt?

Ich zog um und die Vermieterin sagte mir, daß ich doch mehr für den Strom für die NSP-Heizung zahlen müsste. Etwa 65,- € sagte Sie mir.

Ich wollte wissen wie das ist, daß Sozialamt lehnte in der vorherigen Whg. meinen Antrag auf Gaszahlung ab, da ich bis dahin das Gas immer von meinen Werkstatt Gehalt bezahlt hatte:

Fakt ist ganz einfach, ich habe Angst, daß die mir die ca. 65,- € für die Nachtspeicherheizung nicht zahlen würden: weil ich ohne deren Einverstänis umgezogen bin.

Die neue Whg. ist eine kl. Remise. für´s die gleiche Miete, bis auf den doch viel HÖHEREN Strombedarf:

Deswg. sage ich Sofort "JA" als ich sie sah: wg. Ruhe vor den Nachbarn usw. denke, Sie verstehen, :-)) was ich damit meine!

Wird das Sozialamt mir dann auch nur die 378,- € an Miete genehmigen, so viel überwiesen die mir in der alten Whg....?

Ich suchte im Internet und fand das fast gar nichts über Mehrbedarf an Strom wg- Nachtspeicherheizung) für Behinderte oä.

Danke, für Ihre Antwort/ Mithilfe und ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende:

Viele Liebe Grüße aus der Hauptsatdt

Dennis