Hey liebe community,

Ich muss morgen eine zweite Wiederholungsprüfung (Drittversuch, bedeutet bei nichtbestehen Exmatrikulation) schreiben. Ich habe die letzten Monate extrem viel gelernt und fühle mich an sich auch gut vorbereitet allerdings geht es mir seit Dienstag ziemlich schlecht.

Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Ich möchte am liebsten morgen zum Arzt gehen und mich krankschreiben lassen. Ich habe aber Angst dass das bei einem dritt Versuch nicht als "triftiger Grund" zum Prüfungsrücktritt gilt. Hat da jemand Erfahrung oder Ahnung von Prüfungsrecht an Unis? Ich hab schon auf unserer Uni Seite recherchiert und co aber ich finde nix dazu.