Ich bin 14 Jahre alt und gehe an das JAG in Emden. Ich habe mir überlegt Nachhilfeunterricht zu geben, jedoch steht in dem Anmeldeformular geschrieben, dass die Erziehungsberechtigten, bzw. bei Volljährigkeit der Nachhilfegeber selbst, eine Gewisse "Aufwandsentschädigung" in der Steuererklärung angeben solle. Nun weiß ich nicht ob dies notwendig ist, obwohl ich nicht einmal den Mindestlohn bezahlt kriegen würde.