Stasi und BND unterscheiden sich deutlich. Der Bundesnachrichtendienst ist ein von einem frei, gleich und geheim gewählten Parlament überwachter Auslandsnachrichtendienst, der einer Kontrolle und rechtlichen Begrenzung unterliegt. Die Stasi (Ministerium für Staatssicherheit, MfS) war lt. Gesetz ohne Befugnisse und Beschränkungen. Sie wurde von nicht von einem frei, gleich und geheim gewählten Parlament kontrolliert oder begrenzt.Im Gegensatz zum BND konnte das MfS auch Strafermittlungen übernehmen. In der Bundesrepublik Deutschland wird dies durch die Generalbundesanwaltschaft übernommen. Geheimdienstliche Nachrichtenerhebung und Strafverfolgung sind also strikt getrennt. Der Inlandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Personen, Gruppierungen, Vereinigungen und Parteien beobachtet, die im Verdacht stehen die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aktiv zu bekämpfen. Auch hier werden strafrechtlich relevante Ermittlungen durch die Generalbundesanwaltschaft übernommen.Das MfS (Stasi) war aktiv an der Überwachung, Verfolgung, Verhaftung, körperlicher und psychischer Folterung, Entführung und Ermordung politisch Andersdenkender beteiligt. Politisch anders denkend war, jede und jeder, die oder der, seine Meinung frei äußerte (Beispielsweise durch Witze über Erich Honecker oder seine Ablehnung der Sowjetunion gegenüber), für gleiche, geheime und freie Wahlen eintrat, Kritik an Gesetzen oder Vorgaben der Regierung äußerte oder einen Ausreiseantrag stellte.

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