Darf man an einer Schule eine (selbstverständlich nur durch Freiwillige belegte) Arbeitsgemeinschaft gründen, die zum Ziel hat sich gegen die AfD zu engagieren, oder kommt man da mit irgendwelchen Gesetzen in Konflikt?

Dürfen Lehrkräfte Teil dieser Gruppe sein, oder dürfen nur Schülerinnen und Schüler dort teilnehmen?

Wie verhält es sich, wenn das erklärte Ziel der AG nicht eine Schwächung der AfD, sondern Zivilcourage wäre?

Bundesland wäre Brandenburg und wir haben natürlich nicht vor irgendwelche Straftaten zu planen, sondern zum Beispiel Gegenproteste zu organisieren.