Einberufung Erbengemeinschaft Versammlung.
Ich bin Mitglied in einer Erbengemeinschaft die aus 3 Personen besteht. Person A hat 50% Anteil B + C hat 25% Anteil. Wir haben bis jetzt noch keinen zum Verwalter der Erbschaft offizell erklärt und hatten auch noch keine Versammlung. Daran möchte ich was ändern.
Meine Frage: Kann ich als 25% Mitglied die Erbengemeinschaft zur Versammlung einladen. Welche Ladungsfrist muss ich einhalten? Kann ich eine Tagesordnung in der Einladung vorschlagen? Gibt es eine Liste (Gesetz) mit Pflichtpunkten? Kann ich auf die Ernennung eines offizellen Verwalters bestehen?