Hallo, es hat ja jetzt für rein elektrische betriebliche Fahrzeuge eine weitere Absenkung des zu versteuernden geldwerten Vorteils auf 0,25% des Bruttolistenpreises gegeben (statt 1% / 0,5%). Meine Frage ist ob dies für sämtliche E-Kraftfahrzeuge gilt (welche natürlich die sonstigen Anforderungen erfüllen Anschaffungsdatum, Kaufpreis max. 40.000€ etc) oder nur für Autos. Mit den übrigen E-Kraftfahrzeugen meine ich z.B. E-Roller, E-Quads wie Renault Twizy etc. Gelten für diese auch die 0,25%?