Darf ein Bezieher von Bürgergeld jeden Monat bis zu 20 Tage oder mehr Verwandte in seiner Wohnung aufnehmen darf, ohne das beim Jobcenter zu melden ? Ich habe den Fall bei uns hier im Mehrfamilien -Haus. Eine Mutter von 3 Kindern bezieht für sich und die 3 Kinder Bürgergeld. Jeden Monat taucht ihre Mutter und die Schwester mit deren 2 Kindern aus der Tschechei 2-3 mal für jeweils 4-5 Tage bei ihr auf und wohnt mit in der Wohnung. Die Mutter bezieht eine ganz geringe Rente, die Schwester und die 2 Kinder beziehen staatliche Leistungen. Kann es sein, dass die ursprüngliche Mieterin das hier beim Jobcenter nicht melden muss und ihre Verwandtschaft aus der Tschechei da einfach auf Kosten des deutschen Jobcenters so ohne Weiteres dort jeden Monat bis zu 20 Tage oder mehr hier wohnen dürfen ???
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