Also ich habe mir eine Wohnung angeschaut und die Maklerin möchte sich nun eine telefonische Bonitätsauskunft einholen. Ich hab bzw habe noch einen Eintrag im Schuldnerverzeichnis, wobei ich gestern das schreiben des Gv bekommen habe was ich ans Amtsgericht schicken muss für die Löschung. Meine Frage ist nun ob bei der Bonitätsabfrage nun auch der eintrag aus dem schuldnerverzeichnis auch in der Schufa steht bzw ob der Eintrag im Schuldnerverzeichnis auch bestehen bleibt nach Löschung.

Danke im vorraus :)