Wenn ein Paar gemeinsam im Mietvertrag steht, haften sie gesamtschuldnerisch für die Miete,das ist klar. Was ist aber wenn nur einer beim Energieversorger als Vertragspartner eingetragen ist, und es nach Trennung und Wohnungsauflösung zu einer Stromnachzahlung kommt. Müssen dann beide haften, weil sie zusammen den Strom verbraucht haben, oder nur der Vetragsnehmer? Gibt es da vielleicht Urteile zu?