Hallo

kurz zur Geschichte:

Ich wurde vor Knapp 2 Jahren mit Fahren unter Drogeneinfluss angehalten mit dem Mofa damals zu dem Zeitpunkt war ich 15 Jahre alt (Cannabis Konsum 1 Tag vorher ca. 26 Stunden vorher.. Dachte da ist nichts mehr).

Die Polizei meinte zu mir das ich einen Schnelltest machen sollte, dieser war laut ihren Angaben positiv. Darauf hin kam ein Mediziner und nahm mir Blut ab. Sie meinten beim Ersten mal kann es ca. 1000EUR und 1 Monat fahrverbot geben, da es als Ordnungswidrigkeit läuft.

Dann war erstmal funkstille.

5 Monate danach kam die Post von meiner zuständigen Bußgeldstelle, dass das Verfahren gegen mich nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 StPO eingestellt wurde. Kam auch nichts nach. Also kein Fahrverbot oder ähnliches.

Nun habe ich meine Ausbildung angefangen und möchte die Klasse B machen allerdings habe ich keine Lust die Anmeldung mein Spezielles Gutachten für die Augen (Kosten circa. 96EUR da Augen mit Brille unter 70%) und alles andere zu machen.

Nun meine Frage. Muss ich Zur MPU oder nicht? Für mich währe es ziemlich unlogisch da ich ja zu dem Zeitpunkt noch Mofa fahren durfte. Warum sollte ich zum fahren mit einem Mofa mehr geeignet sein als mit einem Auto?

Habe Google durchforstet bis auf Seite 10 aber nichts passendes gefunden.

Danke für die Antworten!