Guten Abend, folgende Situation: In unserer Nachbarschaft (Mietshäuser) wurden 2 Einfamilienhäuser gebaut. Aufgrund der Lage, die Häuser wurden Rückwärtig von der Straße hinter einem Neubau errichtet, sind diese nicht direkt mit einem Fahrzeug zu erreichen. Vor dem, an der Straße gelegenen Neubau, wurden extra Stellplätze für die Fahrzeuge der beiden Einfamilienhäuser geschaffen. Diese Stellflächen werden aber nur von einer Partei der Häuser genutzt, die andere Partei zieht es vor, ihre Fahrzeuge vor unserem Haus abzustellen, was soweit legitim ist, da es sich um eine öffentliche Fläche handelt. Meine Frage lautet, ob der Käufer dieses Hauses nicht verpflichtet ist, den für sein Haus erstellten Parkplatz zu nutzen?