Ich glaube, es kann nicht verlangt werden und sollte auch nicht verlangt werden. Das gilt umso mehr, wenn Tools verwendet werden, die nicht DSGVO konform sind (was häufig der Fall ist) und zusätzlich auch noch eigene Geräte im eigenen häuslichen Netzwerk verwendet werden. Man kann das in keinem Fall mit dem Präsenzunterricht vergleichen, da bei einer Videokonferenz Daten ausgetauscht werden und dieser Austausch muss gewissen Anforderungen Genüge leisten - das ist aber selten der Fall. Hinzu kommt noch, dass der Schüler sich eben nicht in der Schule befindet, sondern im häuslichen Umfeld. Es muss z.B. auch auf jeden Fall die Funktion vorhanden sein, das Umfeld auszublenden oder einen anderen Hintergrund zu wählen.

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