Antwort
Nach §19 Berufsbildungsgesetz können keine Minusstunden angerechnet werden.
Allerdings sollte man, wenn man zb. zu spät zur Arbeit kommt die "fehlzeit" fairerweise hinten anhängen. (DA KANN MAN AUCH NE ABMAHNUNG BEKOMMEN)
Überstunden gehen übrigens auch nur wenn es mit der Ausbildung direkt zu tun hat. Nicht weil viel viel viel zu tun ist.
HOFFE ICH KONNTE DIR HELFEN