Hallo, ich bin seit dem 01.06 arbeitslos. Drei Monate zuvor wurde ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber gekündigt und freigestellt, in dieser Zeit habe ich an einer Weiterbildung zum SPS programmierer der AA mit bildungsgutschein teilgenommen und erfolgreich abgeschlossen. Zusätzlich zur Kündigung gab es eine Abfindung die ich jetzt gerne erst auf den "Kopf hauen" möchte bevor ich mich wieder in das Arbeitsleben stürze. Der AA gefällt das nicht so ganz und ich soll jetzt an einer berufsförderung teilnehmen woraus sich mir der Sinn nicht ergibt. Die Frage ist: kann die arbeitsagentur das Geld für den bildungsgutschein von mir zurück verlangen sollte ich mich von der AA abmelden ohne eine neue Stelle angetreten zu haben?

PS arbeitslosengeld 1 habe ich nie beantragt.